Weiterqualifizierungsstipendium für FH-Absolventinnen
Die nachfolgenden Informationen können als Merkblatt heruntergeladen werden.Stipendienvergabe
Grundsatz: Promotionsziel
Das Stipendium richtet sich an besonders
befähigte Frauen mit abgeschlossenem
Fachhochschul-Studium, die sich im Anschluss an ihr Studium fachgebunden
höher qualifizieren wollen, um dadurch die
formale Befähigung zur Promotion zu erwerben.
Die Weiterqualifizierung kann im Erwerb der Voraussetzungen für die
Promotionseignungsprüfung oder in einem fachspezifischen Aufbaustudium an
einer Universität bestehen, sofern damit das Ziel verfolgt wird, unmittelbar
Zugang zu einem Promotionsstudium zu erlangen.
Unter dieser Voraussetzung kann die Weiterqualifizierung auch im Ausland
erfolgen.
Das Weiterqualifizierungsstipendium soll nicht zur Finanzierung eines vom
Promotionsziel unabhängigen universitären Zweit- bzw. Aufbaustudiums dienen,
da durch einen universitären Abschluss allein die Berufungsfähigkeit nicht
nennenswert verbessert wird
Voraussetzungen für die Gewährung des Stipendiums
- Bewerberinnen für das Qualifizierungsstipendium müssen einen überdurchschnittlichen Hochschulabschluss haben. Als Vergleichsbasis hierfür dienen die an der jeweiligen Fachhochschule erzielten Jahrgangsdurchschnitte im betreffenden Studienfach
- Die fachliche und persönliche Eignung für die angestrebte Qualifizierungsmaßnahme muss durch das Gutachten einer Fachhochschulprofessorin/eines Fachhochschulprofessors nachgewiesen werden, die/der sich bereit erklärt, die Qualifizierungsmaßnahme beratend zu begleiten.
- Ferner sind Promotionsabsicht (Motivationsschreiben) und Promotionsmöglichkeit (vor allem die Bereitschaft einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors, die künftige Doktorarbeit zu betreuen) nachzuweisen.
- Nach der ersten Hälfte der Qualifizierungsmaßnahme ist durch einen detaillierten Leistungsbericht nachzuweisen, dass die weitere Förderung Erfolg versprechend ist. Der Leistungsbericht ist von der beratenden Professorin/dem beratenden Professor gegenzuzeichnen. Erfolgt dieser Nachweis nicht, so wird die Stipendienzahlung unverzüglich eingestellt
- Lebensmittelpunkt in Bayern (Nachweis)
- Studienabschluss an einer bayerischen Fachhochschule
- Weiterbildungsmaßnahme an einer bayerischen Universität
Stipendienleistungen
Das Qualifizierungsstipendium beträgt 700 Euro pro Monat (bei Auslandsstudium maximal 950 Euro). Es wird für höchstens 4 Semester gewährt. Bei allen Stipendien wird ein Kinderbetreuungszuschlag für Kinder unter 12 Jahren gezahlt, der für ein im selben Haushalt lebendes Kind 160 Euro, für zwei Kinder 220 Euro, für drei (und mehr) Kinder 280 Euro beträgt.Antragstellung
Anträge sind gemäß folgendem Formblatt zu stellen. Sie müssen enthalten:- Tabellarischer Lebenslauf mit Foto
- Vollständig ausgefülltes Bewerberinnenformblatt
- Kopien von Diplomurkunden und Abschlusszeugnissen
- Nachweis des Notendurchschnitts aller Absolventen im Abschlussjahrgang (bestätigt das Studien- und Prüfungsamt) Gutachten der betreuenden FH-Professorin/des betreuenden FH-Professors
- Bestätigung einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors, dass sie/er im Falle der erfolgreich abgeschlossenen Qualifizierungsmaßnahme bereit ist, die Betreuung der Doktorarbeit zu übernehmen.
- Nachweis, dass die Bewerberin im Falle der erfolgreich abgeschlossenen Qualifizierungs-maßnahme an der betreffenden Fakultät zum Promotionsstudium zugelassen werden kann (bestätigt i.d.R. der zuständige Promotionsausschuss)
- Begleitschreiben der Bewerberin mit Angaben
- zum beabsichtigten Studienweg
- zur beantragten Förderungsdauer (max. 4 Semester möglich)
- zur weiteren Finanzierung des Studiums, falls der beabsichtigte Studienweg länger als 4 Semester dauert
- zum angestrebten Promotionsprojekt
- zum angestrebten Berufsweg
Landessprecherin der Frauenbeauftragten
an bayerischen Fachhochschulen
Prof. Dr. Gudrun Schiedermeier
Hochschule Landshut
Am Lurzenhof 1
84036 Landshut
Stichtag für das Wintersemester ist der 1.6. des laufenden Jahres, für das Sommersemester der 1.12. des Vorjahres. Die Auswahl der Stipendiatinnen findet anhand der eingereichten Unterlagen und eines eintägigen Assessment-Center statt.
Zur Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung stehen die Frauenbeauftragten der Fachhochschulen sowie das Sekretariat der Landessprecherin zur Verfügung.