Aufgaben
Die Frauenbeauftragten beraten und unterstützen die Hochschule bei der
- Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit und
- Vermeidung bzw. Beseitigung von Nachteilen für Studentinnen, Professorinnen und weibliche Lehrpersonen.
Wie setzen sie diesen Auftrag um?
Die Frauenbeauftragten
- vertreten Fraueninteressen in allen Hochschulgremien
- wirken darauf hin, den Frauenanteil bei Professuren zu erhöhen
- informieren über Fördermöglichkeiten von Studentinnen
- informieren über berufliche Perspektiven von Frauen
- organisieren Veranstaltungen zur Vermittlung und Einübung spezifischer Schlüsselqualifikationen (z. B. Bewerbungs- und Verhandlungstrainings) für Studentinnen
- beraten bei Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen
- unterstützen und fördern frauenspezifische Themen in Lehre und Praxis
An den Fachhochschulen in Bayern arbeiten in der Regel Professorinnen, manchmal auch Professoren als Frauenbeauftragte - sowohl in den einzelnen Fachbereichen als auch als zentrale Hochschulfrauenbeauftragte. Sie werden für dieses Amt gewählt und verrichten ihre Tätigkeit im Rahmen ihrer Dienstaufgaben. Die Frauenbeauftragten der bayerischen Fachhochschulen koordinieren ihre Tätigkeit auf Landesebene. In der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an bayerischen Hochschulen arbeiten sie mit den Frauenbeauftragten aller Hochschularten Bayerns zusammen.
In diesem Rahmen:
- veranstalten sie regelmäßig Fachtagungen
- informieren sie die Öffentlichkeit über die Situation von Frauen an den Hochschulen
- nehmen sie Stellung zu Fragen der Gleichstellungspolitik
- regen sie Förderungsmaßnahmen für Frauen im Hochschulbereich an
- setzen sie sich ein für die besonderen Belange der Fachhochschulen